Entgeltliche Ausleihverfahren für Lernmittel

Seit Beginn des Schuljahres 2004/05 gibt es an unserer Schule das „Entgeltliche Ausleihverfahren für Lernmittel (ELA)“.

Es beteiligen sich Jahr für Jahr rund 95% der Schülerinnen und Schüler. Vom Schuljahr 2010/11 an haben wir die Leihgebühr auf 50,- € gesenkt. Bei mehreren Kinder an unserer Schule gibt es Sonderkonditionen, Empfänger von Sozialleistungen und Arbeitslosengeld können natürlich kostenlos teilnehmen. 

Das Verfahren beruht auf der Mitarbeit der Eltern, die bei den Ausgabe- und Rücknahmeterminen freiwillig die unentbehrliche Hilfe leisten, und auf der Sorgfalt, mit der die Schülerinnen und Schüler mit den Schulbüchern umgehen. 

Grundlagen und Regelungen zum Entgeltlichen Ausleihverfahren von Lernmitteln an der St. Ursula-Schule, Hannover

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1. Struktur und Organisation des Entgeltlichen Ausleihverfahrens orientieren sich weitgehend an den von der Landesregierung vorgegebenen Erlassen. Das Verfahren beruht auf dem Beschluss, der Mitarbeit und der Finanzierung durch die Elternschaft. Der mit der Durchführung der ELA betrauten Lehrkraft stehen vier durch den Schulelternrat bestimmte Elternvertreter beratend und beschließend zur Seite (ELA-Rat).

2. Am Ausleihverfahren kann jede Schülerin und jeder Schüler der St. Ursula-Schule Hannover teilnehmen. Dazu gehören auch Gastschüler, denen je nach Länge ihres Aufenthaltes an der Schule Ermäßigungen eingeräumt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr gesondert beschlossen werden. Schülerinnen und Schüler, die ihren Verpflichtungen (besonders der fristgerechten Begleichung von Ersatzanforderungen) nicht oder erst stark verspätet nachkommen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Die ausleihbaren Lernmittel werden auf der jährlich aktualisierten Schulbuchliste der Schule besonders gekennzeichnet. Übungsbücher, Grammatiken, Wörterbücher und Lernmittel, die länger als vier Jahre in der Hand der Schüler bleiben, werden nicht ausgeliehen.

4. Der für die Teilnahme an der ELA zu entrichtende Betrag muss bis spätestens zum12.06.2009 auf dem Sonderkonto der Schule eingegangen sein. Nach Ablauf der Einzahlungsfrist kann eine Teilnahme nur noch in Ausnahmefällen (Krankheit, nachträgliche Anmeldung an der Schule) gewährt werden.

5. Die Höhe der Leihegebühr richtet sich nach der Vorjahreskalkulation und wird durch den ELA-Rat festgelegt. Für Geschwisterkinder an unserer Schule reduziert sich der Betrag.
Teilnehmer, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, SGB XII oder nach dem Asylewerberleistungsgesetz erhalten, sowie Heim- und Pflegekinder sind grundsätzlich befreit. Hierzu muss fristgerecht eine Kopie des Bescheides bei dem für die Ausleihe zuständigen Lehrer oder der Schulleitung eingereicht werden.

6. Die eingenommenen Gebühren dienen zur Anschaffung neuer Schulbücher. Darüber hinaus werden die Verwaltungskosten getragen, die durch die Lernmittelausleihe entstehen. Eventuelle Überschüsse werden nach Maßgabe und Beschluss des ELA-Rates in weitere Lernmittel investiert, die den Schülern bereitgestellt werden können.

7. Mit der Teilnahme an der ELA verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler, die entliehenen Bücher pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Dazu ist die Verwendung eines Schutzumschlags zwingend. Es darf dabei keine selbstklebende Folie verwendet werden, auch dürfen die Schutzumschläge nicht mit dem Buch verklebt werden, da dadurch die Innenseiten zerstört werden. Die handelsüblichen Schutzumschläge mit den roten Klebestreifenkanten sind ebenfalls zu vermeiden, da sich diese Streifen bei Wärme lösen und die Kanten des Buches verkleben. Die Schutzumschläge sind vor der Rückgabe zu entfernen.

8. Bereits bestehende Mängel müssen am Tag der Entgegennahme durch den Schüler beim Klassenlehrer/Tutor gemeldet werden, sofern sie nicht bereits im Buch vermerkt sind.

9. Bei der Rückgabe werden die Bücher auf Mängel hin untersucht. Für Beschädigungen, die die weitere Nutzung des Buches in Frage stellen, oder bei Verlust werden den Schülern Ersatzanforderungen gestellt, was bedeutet, dass das Buch zum Zeitwert ersetzt werden muss. Im Allgemeinen beträgt der Wertverlust eines Buches pro Jahr ein Fünftel, bei mehrjährig zu nutzenden Büchern ein Achtel des Wiederbeschaffungspreises. Entscheidend für eine Ersatzanforderung ist der Grad der Beschädigung, der im Vergleich zu anderen Büchern des gleichen Beschaffungsjahres ermessen wird.
Bücher mit Schäden durch Feuchtigkeit, gleich welcher Art und welchen Ausmaßes, können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden!
Die von einem Ersatzanspruch betroffenen Bücher können nach Zahlungseingang innerhalb eines Vierteljahres abgeholt werden.
Bei kleineren, reparablen Beschädigungen wird eine geringe Gebühr („Klebe-Euro“) direkt bei der Rückgabe eingezogen. Die Entscheidung über den Grad der Beschädigung obliegt dem ELA-Rat, die Feststellung der Beschädigung den bei der Rücknahme eingesetzten Elternvertretern.

10. Ausgabe– und Rückgabetermine werden über die Schule geregelt, die Entleihung erfolgt im Klassenrahmen.
Die nicht durch das Ausleihverfahren betroffenen Lernmittel müssen bis zum Unterrichtsbeginn beschafft werden. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Ausleihverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, die betreffenden Lernmittel bis zum Unterrichtsbeginn selbst anzuschaffen.

11. Mit Entrichtung der ELA-Gebühr für ein Jahr willigt die Schülerin oder der Schüler, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter in die vorstehenden Grundlagen und Regelungen ein.
 

Stand: Mai 2007